7 Treffer in 7 Gerichtsentscheidungen und 0 Vorschriften
VG Würzburg: Überbrückungshilfe IV – hier Verneinung eines coronabedingten Umsatzrückgangs
Urteil vom 01.12.2023 – W 8 K 23.611
VG Würzburg: Rücknahme und Rückerstattung von Corona-Überbrückungshilfe
Urteil vom 01.12.2023 – W 8 K 23.338
VG Würzburg: Zur Darlegung der Cornabedingtheit von Umsatzrückgängen
Urteil vom 05.02.2024 – W 8 K 23.476
VG Würzburg: Corona-Überbrückungshilfe: Rückgang der Kundennachfrage in Werbebranche nicht coronabedingt
Urteil vom 05.02.2024 – W 8 K 23.878
VG Würzburg: Corona-Überbrückungshilfe IV
Urteil vom 01.12.2023 – W 8 K 23.428
VG Würzburg: Ablehnung und Rückforderung der Corona-Überbrückungshilfe, Überbrückungshilfe III, endgültige Ablehnung der begehrten Förderung, Terminverlegungsantrag, Vertrieb von Kommunikations-Systemen für Fahrzeuge, fehlende Antragsberechtigung mangels Coronabedingtheit der Umsatzausfälle, Auftragsrückgang, Außendiensttätigkeit eingeschränkt, Liefer- und Materialbeschaffungsprobleme, Nach- und Fernwirkungen der Coronapandemie nicht ausreichend, abgelehnter Beweisantrag, maßgebliche Verwaltungspraxis, keine Willkür
Urteil vom 09.05.2025 – W 8 K 24.818
VG Würzburg: Ablehnung und Rückforderung einer Corona-Überbrückungshilfe, Überbrückungshilfe III, Ersetzung der vorläufigen Bewilligung durch vorbehaltenem Schlussbescheid, endgültige Ablehnung der begehrten Förderung, Vertrieb von maßgeschneiderten Elektrolysesystemen für die Schwimmbad- und Trinkwasserdesinfektion bzw zur industriellen Bereitstellung von aktiven Chlorverbindungen, keine neuen Aufträge aus Asien, Rohstoffbeschaffungsprobleme, Fluorkunststoffe aus China, bundesweiter Ausfall von Aufträgen von öffentlichen Schwimmbädern, fehlende Antragsberechtigung mangels Coronabedingtheit des Umsatzausfalls, keine hinreichenden Nachweise und Erläuterungen im Förderverfahren trotz Nachfragen, Nach- und Fernwirkungen der Coronapandemie nicht ausreichend, maßgebliche Verwaltungspraxis, keine Willkür, Rückzahlungspflicht
Urteil vom 15.09.2025 – W 8 K 24.1419